Aus dem Lateinischen 'ad acta', was 'zu den Akten' bedeutet; ursprünglich ein juristischer Begriff für abgelegte Akten.
ad acta
Definition: Ausdruck dafür, dass etwas als erledigt betrachtet und abgelegt wird, ohne es weiter zu verfolgen.
Etymologie:
Beispiel:
Der Vorschlag wurde vom Vorstand ad acta gelegt.
Lautschrift: [at ˈakta]