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ad acta

Definition: Ausdruck dafür, dass etwas als erledigt betrachtet und abgelegt wird, ohne es weiter zu verfolgen.

Etymologie:

Aus dem Lateinischen 'ad acta', was 'zu den Akten' bedeutet; ursprünglich ein juristischer Begriff für abgelegte Akten.

Beispiel:

Der Vorschlag wurde vom Vorstand ad acta gelegt.

Lautschrift: [at ˈakta]
Fachbereiche: Linguistik
Wortherkunft: Latein