„Arbiträr“ stammt vom lateinischen Wort „arbitrarius“ ab, das „nach freiem Ermessen“ bedeutet und sich von „arbiter“ für „Schiedsrichter“ ableitet. Über das Französische „arbitraire“ gelangte der Begriff im 17. Jahrhundert ins Deutsche. In dieser Zeit erweiterte sich die Bedeutung auf „willkürlich“ oder „beliebig“. Verwandte Wörter finden sich im Englischen mit „arbitrary“ und im Spanischen „arbitrario“. Im Deutschen hat sich die Bedeutung erhalten und bezeichnet etwas, das ohne sachliche Notwendigkeit festgelegt wurde.
arbiträr
Definition: Arbiträr bedeutet, dass etwas willkürlich oder ohne sachliche Begründung entschieden oder festgelegt wurde.
Etymologie:
Beispiel:
1. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgte arbiträr und nicht nach festen Kriterien. 2. In der Forschung sollten arbiträre Annahmen vermieden werden, um objektive Ergebnisse zu erzielen.
Lautschrift: [aʁbiˈtʁɛːɐ̯]